Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Geschäftsverkehr mit Händlern / Wiederverkäufern
Lieferungs – und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines: Bei allen – auch künftigen – mit Kürbi – Otto Tönnes GmbH ( in Folge K.O.T. genannt ) geschlossenen Kaufverträgen gelten ausschließlich nachfolgende Bestimmungen. Der Käufer erkennt diese Bestimmungen als Vertragsinhalt an. Ergänzungen oder Abweichungen bedürfen der schriftl. Bestätigung durch K.O.T.. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn K.O.T. nicht ausdrücklich widerspricht bzw. liefert.
2. Angebot: Alle K.O.T. Angebote erfolgen freibleibend und vorbehaltlich eines Zwischenverkaufs. K.O.T. behält sich konstruktive und gestalterische Änderungen – soweit sie für den Käufer zumutbar sind -.vor. Angaben und Abbildungen in Prospekten etc. bestimmen keine zugesicherten Eigenschaften.
3. Lieferungen: Alle von K.O.T. genannten Liefertermine und – fristen sind unverbindlich, sofern keine gesonderte schriftliche Terminzusage vorliegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Kaufsache innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder vom Käufer abgeholt worden ist. Die Anzeige der Versandbereitschaft innerhalb der Lieferzeit gilt dann als deren Einhaltung, wenn sich Versand bzw. Abholung aus Gründen verzögern, die K.O.T. nicht zu vertreten hat. Im Falle eines Verzuges von K.O.T. steht dem Käufer erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht zu. Die Ausübung des Rücktrittsrechts hat schriftlich zu erfolgen. Wird K.O.T. an einer vereinbarten fristgerechten Lieferung durch nicht zu vertretende Umstände gehindert, verlängert sich diese Lieferfrist angemessen. Gleiches gilt, wenn derartige Umstände bei Unter- bzw. Zulieferanten eintreten. Wird die Lieferung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich bzw. unzumutbar, wird K.O.T. von seiner Leistungspflicht frei. K.O.T. haftet bei Verzug oder Unmöglichkeit nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Darüber hinausgehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. K.O.T. ist zu Teillieferungen berechtigt.
4. Preis: Der Kaufpreis ergibt sich grundsätzlich aus der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, Kaufpreisänderungen nach Vertragsabschluß und vor Auslieferung bzw. Abholung der Kaufsache werden durch Erstellung einer neuen Preisliste angezeigt. Mit Erstellung der Preisliste gelten dann die neuen Preise.
Bei Aufträgen unter € 50,00 Auftragswert gewähren wir keinen Rabatt.
5. Zahlungsbedingungen: K.O.T. Rechnungen sind grundsätzlich per Vorkasse zahlbar. Bei positiven Zahlungsverlauf kann nach Wahl von K.O.T. nach einer angemessenen Zeit auf folgende Zahlungsbedingung umgestellt werden:K.O.T. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Ein Skonto - Abzug ist der Höhe und des Zeitraumes nach nur entsprechend getroffener Vereinbarung oder laut Rechnungsinhalt zulässig soweit im Zeitpunkt des Zahlungseingangs kein fälliger Saldo zugunsten von K.O.T. bestehen bleibt. Voraus – oder a-conto – Zahlungen werden nicht verzinst. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlungserfüllung; eine Stundung des Kaufpreises ist durch die Annahme nicht gewährt. Die Zahlung mit Wechsel bedarf der besonderen Zustimmung von K.O.T.. Wechselsteuer, Diskontspesen und sonstige Wechselunkosten gehen zu Lasten des Wechselgebers. Zur Entgegennahme von Zahlungen für K.O.T. sind nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht unter Verwendung von K.O.T. Quittungsformularen berechtigt. Bei Überschreitung des Netto – Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe des K.O.T. berechneten Kontokorrentzinses sowie Mahnkosten erhoben. K.O.T. ist außerdem berechtigt, weitere Lieferungen – auch aus anderen Aufträgen – zurückzuhalten und alle Forderungen sofort fällig zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen K.O.T. steht dem Käufer insoweit zu, als die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle der verschuldeten spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, insbesondere der Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, der Zahlungseinstellung, der Überschuldung, der Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen, werden alle Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen ist K.O.T. u. a. berechtigt, nach Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In den Fällen des Verzuges bzw. der spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Käufer auf Verlangen von K.O.T. eine Liste der unter Eigentumsvorbehalt (vergl. 8) von K.O.T. stehenden Kaufsachen und eine Liste der an K.O.T. abgetretenen Forderungen mit Namen, Adresse des Schuldners, Höhe der Forderung zu übergeben sowie seinem Schuldner die Abtretung der Forderung anzuzeigen. K.O.T. kann die Anzeige auch selbst vornehmen. Zahlungen an Dritte wirken nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von K.O.T. und nur insoweit für den Käufer schuldbefreiend, als K.O.T. in Höhe des Rechnungsbetrages von dem Dritten durch Zahlung, Aufrechnung oder in sonstiger Weise befriedigt wurde.
6. Versand, Verpackung: Der Versand erfolgt in Deutschland frei Bestimmungsort des Käufers, soweit der Nettowert der Lieferung 150 Euro übersteigt. Bei geringerem Wert wird eine Zustellpauschale von 6 Euro erhoben. Die Versandart liegt im Ermessen von K.O.T.. Wünscht der Käufer eine besondere Versandart, trägt er die den preisgünstigsten Versand übersteigenden Mehrkosten. Die Kaufsache wird in einer versand – und transportgerechten Verpackung geliefert. Für Ersatz – und Sonderverpackungen werden die Mehrkosten berechnet. Der Käufer stellt K.O.T. aus den Rücknahmeverpflichtungen nach § 4 der Verpackungsverordnung frei. K.O.T. verpflichtet sich, dem Käufer eine anteilige Gutschrift auf die angemessenen entstehenden Kosten zu leisten. Der Versand erfolgt spätestens einen Werktag nach Zahlungseingang.
7. Gefahrenübergang, Reklamation: Versand und etwaiger Rückversand erfolgen – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Kaufsache der zum Versand bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die im Einflußbereich des Käufers liegen, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Anzeige der Lieferbereitschaft bereits auf den Käufer über. Reklamation wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Lieferung sind unverzüglich nach Erhalt der Kaufsache schriftlich K.O.T. mitzuteilen.
8. Eigentumsvorbehalt: Die Kaufsache bleibt bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung mit K.O.T. das Eigentum von K.O.T. (Vorbehaltssache). Die Forderungen von K.O.T. gehen durch Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Der Käufer ist zum Verkauf der Vorbehaltssache im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes berechtigt. In diesen Fällen tritt der Käufer schon jetzt an K.O.T. alle seine aus dem Rechtsgeschäft mit seinem Abnehmer entstehenden Forderungen – einschließlich seiner Sicherungsrechte – K.O.T. ab. Bei Verkauf der Vorbehaltssache zusammen mit Waren anderer Lieferer des Käufers unter Ausstellung einer Gesamtrechnung tritt der Käufer schon jetzt den auf die Vorbehaltsware von K.O.T. entfallenden Betrag der Gesamtrechnung an K.O.T. ab. Entsprechendes gilt für die Nebenrechte. Der Käufer darf seinen Abnehmern das Eigentum erst nach vollständiger und unbedingter Zahlung des Kaufpreises übertragen. Der Käufer ist nicht berechtigt, seinen Abnehmern das Eigentum zum Zwecke der Sicherheit für deren Kreditbeschaffung zur Finanzierung des Kaufpreises zu übertragen oder über die Vorbehaltssache Teilzahlungsverträge mit Finanzierungsinstituten abzuschließen. Eine Sicherungsübereignung, Verpfändung oder andere Verfügung, die dem Sicherungszweck des Eigentums zuwiderläuft, ist dem Käufer untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, die in seinem Besitz befindliche Vorbehaltssache gegen Wasser, Feuer und Einbruchdiebstahl auf seine Kosten zu versichern. Schon jetzt wird die bei Eintritt des Versicherungsfalls auszuzahlende Entschädigung vom Käufer an K.O.T. abgetreten. Der Käufer ist nicht befugt, über die an K.O.T. abgetretenen Forderungen zu verfügen. Insbesondere sind Abtretungen an Finanzierungsinstitute oder Verfügungen im Rahmen des Factoring untersagt. Macht ein Dritter Ansprüche auf die Vorbehaltsware oder die an K.O.T. abgetretene Forderung gegen den Käufer geltend, hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt zugunsten von K.O.T. hinzuweisen. Im Falle einer Pfändung ist außerdem K.O.T. sofort unter Beifügung des Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung, die die Übereinstimmung der Pfandsache mit der Vorbehaltssache bzw. der an K.O.T. abgetretenen Forderung bestätigt, schriftlich zu benachrichtigen. Die durch die Abwehr des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltssache entstehenden Kosten trägt der Käufer, soweit diese von Dritten uneinbringlich sind. Der Käufer ist widerruflich zur treuhänderischen Einziehung der an K.O.T. abgetretenen Forderungen und der Verwertung der sichernden Nebenrechte auf Rechnung von K.O.T. befugt. Diese Berechtigung erlischt ohne Widerruf in den Fällen des Verzugs bzw. der spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers. Mit Widerruf oder Erlöschen der Einzugs – bzw. Verwertungsberechtigung hat der Käufer die Inbesitznahme der Vorbehaltsware durch K.O.T. oder einen K.O.T. Beauftragten zu dulden. Die Inbesitznahme gilt nur mit einer entsprechenden ausdrücklichen Erklärung als Rücktritt vom Vertrag. An dem aufgrund der Einziehungsermächtigung erhaltenen Bargeld erwirbt K.O.T. im Augenblick der Entgegennahme durch den Käufer das Eigentum in Höhe der abgetretenen Forderung. Dieses Geld ist getrennt aufzubewahren und an K.O.T. abzuführen. Werden für die abgetretene Forderung Schecks oder Wechsel hingegeben, geht das Eigentum an diesen Papieren samt dem verbrieften Recht mit dem Erwerb durch den Käufer sicherungshalber an K.O.T. über. Die Übergabe des Papiers an K.O.T. wird durch die Vereinbarung ersetzt, daß der Käufer es in Verwahrung nimmt, indossiert und unverzüglich an K.O.T. weiterleitet. Gibt der Kunde einen Wechsel zum Diskont, tritt er den Diskonterlös schon jetzt an K.O.T. ab. Der Käufer kann die Freigabe von für K.O.T. bestehende Sicherheiten verlangen, soweit diese die Forderungen von K.O.T. um mehr als 20 % übersteigen.
9. Gewährleistung: Für Fehler der Kaufsache, soweit es sich um Fabrikations -, Materialfehler oder das Fehlen einer evtl. zugesicherten Eigenschaft handelt (Mängel), haftet K.O:T. im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach folgenden Bestimmungen: Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Vertragsabschluß zwischen dem Käufer und seinem Abnehmer, bei anderen Gewährleistungen mit dem Gefahrenübergang. Mängelrügen müssen spätestens innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung des dazugehörenden Versandscheins erfolgen. Mängel können nach Wahl von K.O.T. durch Nachbesserungen oder Ersatzlieferung beseitigt werden. Evtl. erforderliche Garantierücksendungen dürfen nicht unfrei an uns erfolgen. Bitte informieren Sie uns per Telefon, Fax oder email, damit wir einen Abholdienst bestellen können. Bei unfreier Anlieferung verweigern wir die Annahme. Für weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – wird nur gehaftet, soweit bei K.O.T. Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Verträgen mit K.O.T. ist Radevormwald. Das Amtsgericht Wipperfürth ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung bzw. Rückabwicklung – unabhängig von der Höhe des Streitwertes – als ausschließlich örtlich und sachlich zuständiges Gericht vereinbart. K.O.T. steht es frei, das zuständige Landgericht anzurufen.
11. Gültigkeit der Bedingungen: Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mit dieser Liste verlieren alle früheren Listen Ihre Gültigkeit.
Radevormwald, der 1. Januar 2009